Die Aufgaben des Ortsbeirates werden in § 46 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geregelt. Danach ist der Ortsbeirat bei Investitionen zu hören. Er setzt sich zur Förderung von Vereinen, für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums u.a. ein.